Gemäß dem Gesetz von „der Sicherheit der Massenveranstaltungen“(das Gesetzblatt Nummer 106, Position 680 von 1998 mit späteren Änderungen) ist der Organisator jeder Veranstaltung, wo die Anzahl der Teilnehmer beträgt über:
• 1000 Personen – für die Veranstaltungen auf frischer Luft
• Personen – für die Veranstaltungen in geschlossenen Objekten
verpflichtet, medizinische Versorgung den Teilnehmern der Veranstaltung zu sichern. Die Einzelheiten reguliert die Verordnung des Gesundheitsministers von 6 Februar 2012 über minimale Anforderungen, die medizinische Sicherung der Massenveranstaltung betreffen.